Wissenswertes über den Verbraucherschutz

Der Schutz der Verbraucher vor übermäßiger Marktmacht der Anbieter ist oberstes Ziel der Verbraucherpolitik. Im Verbraucherschutz wird die Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften geregelt, die die Verbraucher vor Übervorteilung u.a. schützen sollen. Die gesetzlichen Regelungen des Verbraucherschutzes werden dazu begleitet von Maßnahmen der Verbraucherinformation sowie der Verbrauchererziehung.

Durch den Verbraucherschutz (Konsumentenschutz) soll die Stellung des Verbrauchers gegenüber dem Anbieter durch staatliche Reglementierung gestärkt und somit die asymmetrische Machtverteilung zwischen Verbraucher und Anbieter ausgeglichen werden. Der Verbraucher soll vor einer Gefährdung seiner Sicherheit und Gesundheit sowie vor Übervorteilung durch die Anbieter von Waren und Dienstleistungen geschützt werden. Um dies zu erreichen, sind eine Fülle von Ge- und Verboten in zivil- und öffentlich-rechtlichen Regelungen fixiert. Ihrem Regelungsbereich nach lassen sie sich untergliedern in Reglementierungen der Anbieter auf Konsumgütermärkten, Reglementierung öffentlicher (staatlicher) Anbieter sowie den Schutz individueller Rechtsgüter (Körper, Eigentum) vor Verletzungen durch Anbieter. Der gesetzliche Verbraucherschutz regelt eine Vielzahl von Verordnungen und Gesetzen, so die Informationspflichten des Anbieters gegenüber dem Verbraucher ( Kennzeichnungsvorschriften, Preisauszeichnungspflicht ), den Wettbewerb zwischen den Anbietern (z.B. Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sowie die allgemeine Vertragsgestaltung
(z.B. Verbraucherkreditgesetz, Mieterschutz).

Durch vorbeugende Kontrollen wie die Zulassungspflicht von Arzneimitteln im Arzneimittelrecht, von Insekten- und Unkrautvernichtungsmitteln im Chemikaliengesetz sowie durch die Nahrungsmittelüberwachung im Lebensmittelrecht soll die Gesundheit des Verbrauchers geschützt werden. Der Sicherheit des Verbrauchers dienen Produktsicherheits-, Gerätesicherheits- und Produkthaftungsgesetz.


 
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